Private Krankenversicherung

Ihr Aufenthalt über die private Krankenversicherung

Die Antragstellung

Eine Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme ist anders als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Pflichtleistung, kann allerdings mit einer Zusatzversicherung extra abgesichert oder in einer Vollversicherung integriert sein.

Für die Antragstellung ist es notwendig, durch einen Arzt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Anschließend besteht die Möglichkeit, dass Sie über ein Antragsformular und die ärztlichen Atteste die Maßnahme beantragen.

Nachdem Ihre private Krankenversicherung Ihren Antrag bewilligt hat, erhalten Sie eine Kostenzusage, woraufhin Sie selbstständig bei uns Ihre Präventions- oder Rehabilitationsanfrage tätigen können. Unser Belegungsmanagement freut sich auf Ihre Anfrage!