Leistungsspektrum
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- primäre und sekundäre Gesundheitsvorsorge
- Versorgungsvertrag nach §§ 107/111/111a SGB V für alle gesetzlichen Krankenkassen
- medizinische Vorsorgeleistungen für Väter nach § 24 SGB V
- stationäre Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 SGB V
- stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V
- Individuelle Maßnahmen der primären Prävention nach § 20 SGB V im Rahmen von Präventionswochen können von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse zu den möglichen Konditionen an.
- Nach § 3 (34) Einkommenssteuergesetz können Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu ca. € 500,- pro beschäftigter Person und Jahr steuerfrei bleiben.
Wir sind zudem nach der Beihilfeverordnung des Staates beihilfefähig gemäß § 6 + 8 BVO.
Beamte des öffentlichen Rechts haben Anspruch auf beihilfefähige Anwendungen bei einem Sanatoriumsaufenthalt einer stationären Rehabilitationsmaßnahme nach § 30 BhV und § 35 BBhV, sowie beihilfefähigen Aufwendungen bei Krankheit nach § 7 BhV.