Leistungsspektrum

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  • primäre und sekundäre Gesundheitsvorsorge
  • Versorgungsvertrag nach §§ 107/111/111a SGB V für alle gesetzlichen Krankenkassen
  • medizinische Vorsorgeleistungen für Väter nach § 24 SGB V
  • stationäre Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 SGB V
  • stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V
  • Individuelle Maßnahmen der primären Prävention nach § 20 SGB V im Rahmen von Präventionswochen können von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse zu den möglichen Konditionen an.
  • Nach § 3 (34) Einkommenssteuergesetz können Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu ca. € 500,- pro beschäftigter Person und Jahr steuerfrei bleiben.

Wir sind zudem nach der Beihilfeverordnung des Staates beihilfefähig gemäß § 6 + 8 BVO.

Beamte des öffentlichen Rechts haben Anspruch auf beihilfefähige Anwendungen bei einem Sanatoriumsaufenthalt einer stationären Rehabilitationsmaßnahme nach § 30 BhV und § 35 BBhV, sowie beihilfefähigen Aufwendungen bei Krankheit nach § 7 BhV.

Ihre Gesundheit steht für uns im Mittelpunkt.