Leistungsspektrum
- primäre und sekundäre Gesundheitsvorsorge
- Versorgungsvertrag nach §§ 107/111/111a SGB V für alle Krankenkassen
- stationäre Vorsorgeleistungen nach §23 Abs. 4 SGB V
- medizinische Vorsorgeleistungen für Väter nach §24 SGB V
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stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach §40 Abs. 2 SGB V
- individuelle Maßnahmen der primären Prävention nach §20 SGB V im Rahmen von Präventionswochen können von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse dazu die möglichen Konditionen an.
- Nach §3 (34) Einkommenssteuergesetz können Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu ca. € 500,- pro beschäftigter Person und Jahr steuerfrei bleiben.
Wir sind zudem nach der Beihilfeverordnung des Staates beihilfefähig gemäß §6+8 BVO.
Beamte des öffentlichen Rechts haben Anspruch auf beihilfefähige Anwendungen bei einem Sanatoriumsaufenthalt einer stationären Rehabilitationsmaßnahme nach §30 BhV und §53 BBhV, sowie beihilfefähigen Anwendungen bei Krankheit nach / BhV.
Neben Maßnahmen, die über gesetzliche und private Krankenversicherungen, sowie über die Beihilfe verordnet werden, bieten wir all unsere Leistungen auch für Selbstzahler an.