Gesetzliche Krankenversicherung

Ihr Aufenthalt über die Gesetzliche Krankenversicherung

Der Kostenträger

Über die gesetzliche Krankenversicherung können Sie eine stationäre Rehabilitations- oder Präventionsmaßnahme genehmigt bekommen.

Die Antragstellung

Bei der Beantragung der oben genannten Maßnahmen steht ein Arztbesuch dabei an erster Stelle. Der Hausarzt oder Facharzt begründet das medizinische Erfordernis der Maßnahme und definiert Ihre Beschwerden und Symptome ausführlich. Viele Ärzte füllen den Antrag auf Anfrage gemeinsam mit Ihnen aus.

Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einer Rehabilitations- und Präventionsmaßnahme erhalten Sie nachfolgend gleichzeitig mit der Einrichtung, in die Sie zugewiesen werden, die Kostenzusage. Gerne können Sie bereits bei der Antragstellung auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht hinweisen und uns als Ihre „Wunschklinik“ angeben.

Sobald die Kostenzusage bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine schriftliche Einladung für Ihre Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus.