Vor über 125 Jahren gründete Sebastian Kneipp persönlich das Kneipp & Gesundheitsresort SEBASTIANEUM****.
Heute gelten wir als Kompetenzzentrum für Kneipptherapie und naturheilkundlich orientierte Rehabilitation sowie Prävention. Die therapeutischen und diagnostischen Erkenntnisse der wissenschaftlichen Medizin werden stets berücksichtigt. Wir sind nach QMS – Reha zertifiziert und nehmen am QS-RehaVerfahren teil. Unsere Küche wurde vom Gesundheitsministerium mit dem 4 Sterne Standard ausgezeichnet.
Der Träger des Hauses ist der Orden der Barmherzigen Brüder, Bayerische Ordensprovinz KdöR. Schwerpunkt unseres Leistungsangebotes ist die klassische Kneipp-Therapie mit den fünf Säulen Wasser, Ernährung, Kräuter, Bewegung und Ordnung.
Als Gründungshaus von Pfarrer Sebastian Kneipp bieten wir Ihnen im Rahmen einer Rehabilitation Anwendungen aus dem breiten Spektrum der 120 verschiedenen Kneipp Therapien. Zudem erhalten Sie hochqualifizierte Physiotherapien als Einzel und als Gruppentherapien. Unsere Ärzte verfügen alle über Zusatzqualifikationen in Naturheilverfahren, Ernährungsmedizin und Psychosomatischer Grundversorgung. Osteopathie, Manuelle Medizin und Akupunktur sind weitere Qualifikationen unseres ÄrzteTeams. Je nach aktuellen Beschwerdebild werden Ihnen Kollegen aus dem Fachgebiet der Orthopädie, der Gesprächstherapie, der Psychotherapie, des Stressmanagements, der Ernährungstherapie und der Cardiologie zur Seite gestellt. Unsere Haus bietet Ihnen ein breites Spektrum an Diagnostik aus dem Bereich der Inneren Medizin. Ihr Kurplan wird sorgfältig und unter Berücksichtigung Ihrer Vorerkrankungen und Ihres aktuellen Gesundheitszustandes erstellt und regelmäßig angepasst.
Die Kneipp‘schen Stiftungen sind nach der Beihilfeverordnung des Staates beihilfefähig gem. § 6 + 7 BVO und staatlich anerkannte Privatkrankenanstalt gem. § 30 Gew.W. Sie unterliegen der Aufsicht des Gesundheitsamtes. Sanatoriumsbehandlungen nach den Beihilfe Vorschriften mit Umstufung auf Kennziffer 2b, Privatkrankenkassen, öffentlicher Dienst.
• Individuelle Maßnahmen der primären Prävention nach § 20 SGB V im Rahmen von Präventionswochen können von den gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu € 150,– bezuschusst werden.
• Individuelle Nachbehandlung im Rahmen des EDV-gestützten Gesundheits-Portals in Zusammenarbeit mit der TU München.
• Nach § 3 (34) Einkommenssteuergesetz können Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu € 500,– pro beschäftigte Person und Jahr steuerfrei bleiben.
Die Maßnahmen entsprechen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Ziel dem „Leitfaden Prävention“ der ARGE.
Die IK Nummer für stationäre Maßnahmen lautet 510 975087
In unserem Haus ist eine Beihilfeberechtigte Kur nach § 6 + 7 BVO möglich. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung vor Ort. Der niedrigste Satz für Beihilfeberechtigte beträgt inklusive Vollpension im KLINIK-Bereich des Sebastianeums € 99,- pro Person/Nacht im Einzelzimmer. Prüfen Sie vor Antritt Ihrer Maßnahme, ob Ihre Beihilfestelle den Sozialsatz € 114,61 (im Klinikbereich) oder den Privat-Beilhilfesatz übernimmt und legen Sie dies bei Anreise dem Empfang bei. Die Beihilfestellen in den einzelnen Bundesländern beteiligen sich in unterschiedlichem Maße an den Kosten. Bei den privaten Krankenkassen sind wir überwiegend als „Sanatorium“ eingestuft. Hier werden die Aufenthaltskosten nur dann übernommen, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen ist. Ärztliche und diagnostische Leistungen werden in der Regel erstattet. In jedem Fall benötigen Sie vor Antritt Ihres Aufenthalts die schriftliche Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung.
Die ärztliche Liquidation obliegt der Einrichtung.
Hausarztrezepte (nicht älter als 10 Tage) werden mit der Krankenkasse abgerechnet.
Versorgungsvertrag nach §§ 107/111 SGB V für alle Krankenkassen. Stationäre und ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 SGB V.
Kosten für therapeutische Behandlungen und Arzt, die von keiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer anerkannt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die „Ambulante Kur“ ist eine beliebte Kurform und Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Anspruch besteht alle 3 Jahre. Die Krankenkassen übernehmen 90% der Therapieleistungen, alle Kosten der ärztlichen Behandlungen (externer Badearzt) und in vielen Fällen einen Zuschuss von ca. € 10,- pro Tag Pensionskostenzuschuss. Wir rechnen die vertraglich vereinbarten Konditionen direkt mit Ihrer Krankenkassen (bei Vorlage einer Kostenübernahme) ab.
Während Ihres Aufenthaltes in der Rehaklink Sebastianeum haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich unsere Wahlleistungspakete für Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Bei diesen Leistungen handelt es sich um eine reine Serviceleistung, die keinen Einfluss auf die medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung haben.
€ 25,00 pro Nacht
€ 35,00 pro Nacht
LED Flachbildschirm € 6,00 pro Tag
Bademantel Leihgebühr € 2,00 pro Tag