Um eine Rehabilitationsmaßnahme für Sie in unserem Haus zu beantragen, ist es zunächst nötig, dass Ihr Arzt einen sogenannten Sanatoriumsaufenthalt verordnet. Diese Verordnung können Sie nachfolgend bei Ihrer Beihilfestelle einreichen. In der Regel ist es zudem notwendig, dass Sie bei Ihrem zuständigen Amtsarzt vorstellig werden.
Nachdem die Beihilfestelle Ihren Antrag bewilligt hat, erhalten Sie von dort eine Kostenzusage, woraufhin Sie selbstständig bei uns Ihre Rehabilitationsanfrage tätigen können. Unser Belegungsmanagement freut sich auf Ihre Anfrage!
Die Beihilfe übernimmt nicht die gesamten Kosten eines Sanatoriumsaufenthaltes, sondern nur einen Teil des Gesamtbetrages.
Ggf. kann der verbleibende Eigenanteil über Ihre private Krankenversicherung abgerechnet werden. Bitte klären Sie hierfür im Vorfeld ab, ob die entsprechenden Maßnahmen bei Ihrer Krankenversicherung mitversichert sind.